Donnerstag, 9. Oktober 2008

Mehrheitswahlrecht

Heute wurde in einem Symposium über Möglichkeiten und Arten einer Einführung des Mehrheitswahlrechts diskutiert (wobei davon auszugehen ist, dass es wohl dafür nie einen Beschluss geben wird). Hintergrund ist, Blockadesituationen bei Regierungsbildungen zu verhindern.
Um dem Kleinparteienfeindlichen Mehrheitswahlrecht seine Schärfe zu nehmen, kursierte auch ein Vorschlag eines Mehrheitswahlrechts, wo Kleinparteien doch noch irgendwie mitmischen können.
Sozusagen eine Mischung der beiden Systeme: die Partei mit den meisten Stimmen bekommt pauschal die Hälfte aller Abgeordnetensitze plus eins (also 92 Sitze). Der Rest der Sitze wird verhältnismässig aufgrund des Wahlergebnisses aufgeteilt.

Ich hätte da auch einen herrlich abstrusen Vorschlag, der mehr am Verhältniswahlrecht orientiert ist.
Der Gewinner einer Wahl bekommt als Zuckerl einen Multiplikationsfaktor von 1.5 für seine erhaltenen Mandate. Die restlichen Parteien einen Multiplikationsfaktor von, sagen wir, 0.75 (wahrscheinlich muss das bei jeder Wahl rechnerisch neu ermittelt werden, damit sich das verhältnismässig ausgeht).
Das würde folgendes bei 183 Abgeordnetensitze bedeuten:
Derzeitiger Mandatsstand:

  • SPÖ: 57
  • ÖVP: 51
  • BZÖ: 34
  • FPÖ: 21
  • GRÜNE: 20
mit den Multiplikationsfaktoren:
  • SPÖ: 86
  • ÖVP: 38
  • BZÖ: 27
  • FPÖ: 16
  • GRÜNE: 16
Damit würden Koaltionsbildungen der Partei mit den meisten Stimmen mit einer Kleinpartei erleichtert werden.
Ob das so gerecht ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier, aber im Gegensatz zu einem klassischen Mehrheitswahlrechts (wo gegen Ende immer alles auf zwei Parteien hinausläuft) immer noch gerechter.

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Gregor Keuschnig - 10. Okt, 10:16

Was ist denn "gerecht"? Das eine Partei, die nur über einen sehr kleinen Rückhalt in der Bevölkerung verfügt, Entscheidungen für alle übernimmt? Anders herum: Ist es "gerecht", dass zwei Parteien einer Koalition, die rd. 14%-Punkte verloren haben, trotzdem weiterregieren?
Meine Ausführungen zum Mehrheitswahlrecht"

MadProfessor - 10. Okt, 13:55

Gerechtigkeit

bzw. 100-%ge Entscheidungskonformität mit der Bevölkerung wird es nie geben.
Wenn aber trotz Verluste zwei Parteien noch immer die Stimmenmehrheit haben, ist deren Regierungsanspruch legitim. Viel schlimmer sind Regierungsformen, wo eine relativ kleine Schicht den Vertretungsanspruch der gesamten Bevölkerung fordert (Oligarchien, Monarchien, Diktaturen)

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